Unterrichten in der Moschee gegen Gehalt
Frage
In einer Predigt von Maulana Thanawi (möge sein Schatten fortdauern) sah ich, dass es Leuten eines Gewerbes nicht erlaubt ist, in der Moschee ihr Gewerbe auszuüben, bis dahin, dass es auch demjenigen, der den Edlen Koran gegen Gehalt lehrt, nicht erlaubt ist, in der Moschee den Koran zu lehren. Aus dieser Rechtsfrage verstand ich, dass es nicht erlaubt ist, in der Moschee religiösen Unterricht gegen Gehalt oder zum Broterwerb zu erteilen.
Antwort
Wer um der Belange der Moschee willen – zum Beispiel zum Schutz der Moschee – oder notgedrungen, weil es keinen anderen Ort gibt, in der Moschee sitzt und unterrichtet, dem ist es erlaubt; sich aber einfach als Gewerbe in die Moschee zu setzen und zu unterrichten ist nicht erlaubt und widerspricht der Ehrerbietung gegenüber der Moschee.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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