Unterrichtsräume und Wohnhäuser auf dem übrig gebliebenen Land der Moschee
Frage
Kann man auf dem übrig gebliebenen Land der Moschee für eine Madrasa Unterrichtsräume und Wohnhäuser für Lehrer und Schüler bauen oder nicht?
Antwort
Wenn man auf einem Platz, der der Moschee gehört, ein Gebäude zum Wohnen der Schüler oder zum Unterricht baut, so soll für diesen Platz eine angemessene Miete festgesetzt werden, und die Madrasa soll sie an die Moschee zahlen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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