Eigenmächtige Inbesitznahme und Bau gegen den Unmut des Moscheekomitees
Frage
Wenn in dieser Sache von Seiten des Moscheekomitees Unmut und Missbilligung geäußert wird, ist es dann erlaubt, im Streit mit Gewalt davon Besitz zu ergreifen, oder nicht?
Antwort
Mit Gewalt in Besitz zu nehmen und darauf ein Gebäude zu errichten ist nicht erlaubt. Mit Zustimmung des Komitees soll man einen Mietvertrag über den Platz abschließen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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