Anbringen eines Steins mit eingemeißeltem Namen an der Moschee
Frage
Ist es erlaubt oder nicht, nach dem Bau einer Moschee im Namen eines Verstorbenen einen Stein mit seinem eingemeißelten Namen anzubringen?
Antwort
Eine Moschee zu bauen, um die Belohnung zu übermitteln (Isal ath-Thawab), und auf einem Stein eine Inschrift einmeißeln zu lassen und ihn mit der Absicht anzubringen, dass andere Lust auf derartige Taten bekommen oder dass jemand beim Anblick dieses Steins dem Verstorbenen eigens Belohnung übermittelt – das ist richtig; den Namen aber des Ruhmes wegen einmeißeln zu lassen, ist…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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