الإفتاء

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Das Haus eines anderen, der Moschee gegeben, wird nicht zum Eigentum der Moschee

Frage

Einer meiner Verwandten, der nach Pakistan gegangen ist, hatte ein Haus. Ich habe mich darum gekümmert. Später habe ich es der Moschee gegeben. Das Haus ist völlig leer und eingestürzt. Jetzt brauche ich es, ich will selbst darin wohnen. Den Leuten der Moschee hatte ich nur mündlich gesagt: „Ich habe genug Platz, nehmt es für die Moschee an euch“ – schriftlich wurde nichts festgehalten. Nun, da ich es brauche, habe ich es ihnen gesagt, und sie weigern sich.

Antwort

Da Ihr nicht der Eigentümer dieses Hauses seid, sondern lediglich für seine Betreuung verantwortlich, habt Ihr auch nicht das Recht, es der Moschee zu geben oder an jemanden zu verkaufen. Jeder Dienst und jede Hilfe für die Moschee, die Ihr aus Eurem eigenen Geld leistet, in welchem Umfang auch immer, bringt Belohnung und Vergeltung.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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