Eine Moschee entsteht auch ohne ausdrückliche Stiftung durch die Erlaubnis zu Adhan und Gemeinschaftsgebet
Frage
Ein Mann hat ein Stück Land nicht zur Stiftung erklärt, und darauf steht seit siebzig, achtzig Jahren eine Moschee. Ist das Gebet in dieser Moschee gültig oder nicht? (2) Auch ich bete in dieser Moschee. Gegenwärtig wird das Minarett dieser Moschee gebaut, aber die Leute nehmen von mir keine Spenden an?
Antwort
(1) Wenn der Eigentümer des Landes, nachdem er die Moschee gebaut hat, seinen Besitz aufgegeben, jedem die Erlaubnis gegeben hat und Adhan und Gebet begonnen haben, dann ist sie allein dadurch zur Moschee geworden; das Gebet und das Gemeinschaftsgebet dort sind in jeder Hinsicht in Ordnung. (2) Das ist eben bei ihnen selbst zu erfragen, warum sie Ihre Spende nicht annehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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