Ausgabe der Einnahmen einer Stiftung für etwas, das nicht Stiftung ist
Frage
Kann der Verein „Khadim al-Islam“ (Diener des Islam) der Muslime von Goalpara berechtigt sein, das Geld aus den Einnahmen dieser Box für den Schutz des Friedhofs und des verehrten Heiligengrabes und für andere gute Werke auszugeben, oder nicht? Kurz: Für welche Zwecke sind diese Beträge auszugeben?
Antwort
Gebt diese Beträge für eben den Zweck aus, für den sie gegeben werden, unter der Bedingung, dass dieser Zweck nicht der Scharia widerspricht. Wenn man sie jedoch für irgendein anderes gutes Werk außer dem Friedhof ausgeben möchte, dann soll man durch eine Bekanntmachung die Erlaubnis der breiten Öffentlichkeit einholen und dann ausgeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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