Waqf zugunsten der eigenen Person und danach zugunsten der Nachkommen nach Anteilen
Frage
(a) Ein Mann widmete sein Vermögen als Waqf: bis zum Ende seines Lebens zugunsten seiner eigenen Person und danach zugunsten der Kinder und der Kinder ihrer Kinder, Generation für Generation, Linie für Linie (naslan baʿda nasl, batnan baʿda batn), gemäß dem schariatischen Erbrecht. Zu Lebzeiten des Waqif starb seine Tochter oder sein Sohn, doch deren Kinder leben. Wird nach dem Tod des Waqif den Kindern des Verstorbenen ein Anteil gegeben? (b)
Antwort
(a) Wenn den Kindern des Verstorbenen das Erbe des Waqif zufällt, dann erhalten sie einen Anteil aus dem Waqf nach den schariatischen Anteilen; wenn sie aber wegen anderer Erben vom Erbe ausgeschlossen sind, dann erhalten sie keinen Anteil aus dem Waqf, denn der Waqif hat den Waqf zugunsten der Nachkommen nicht uneingeschränkt gestiftet, sondern für die Zeit nach seinem Tod,…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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