Der Waqf eines ungeteilten Anteils (Musha)
Frage
Ist es zulässig, dass ein Teil eines unbeweglichen Vermögens als ungeteilter Anteil (ʿala sabil al-Musha) zum Waqf gemacht wird – als Waqf des Ertrags –, wobei dieses Vermögen selbst nicht bestimmt ist?
Antwort
Der Waqf eines ungeteilten Anteils (Musha), der teilbar ist, ist nach der Ansicht von Imam Muhammad ﵀ ungültig. Nach der Ansicht von Imam Abu Yusuf ist er gültig; die späteren Gelehrten (Mutaachchirun) haben nach dieser Ansicht die Fatwa erteilt, und gerade sie ist die gewählte (Muchtar).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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