Qurbani eines Städters auf dem Land
Frage
Wenn ein Stadtbewohner sein Opfertier aufs Land schickt und es dort geopfert wird, er selbst aber in der Stadt ist – ist sein Qurbani dann gültig oder nicht?
Antwort
Sein Qurbani wird gültig sein; seine Anwesenheit beim Opfertier ist nicht erforderlich. Mehr noch: Wenn auf dem Land im Namen einer solchen Person schon früh am Morgen geopfert wird, wenn in der Stadt noch nicht einmal das Festgebet stattgefunden hat, so ist auch das richtig (az-Zaylaʿi, Bd. 6, S. 4).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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