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Qurbani mit einem Schaf, das jünger als ein Jahr ist: das Argument des Mufti

Frage

Frage: Wenn ein Schaf jünger als ein Jahr ist, ist die Qurbani damit nicht zulässig, auch wenn es gut genährt und kräftig ist – das wurde aus Eurer eigenen Untersuchung bekannt. Und nun wurde aus Eurer Bekanntmachung zum Opferfest (Id al-Adha) bekannt, dass die Qurbani mit einem solchen Schaf zulässig ist, das jünger als ein Jahr – sechs Monate alt – ist, aber einjährig aussieht. Wie weit ist das richtig? Ist in Eurer Bekanntmachung ein Fehler gedruckt worden, oder ist das jetzt die Rechtsregel geworden?

Antwort

Aus welchem meiner Texte wurde bekannt, dass die Qurbani mit einem Schaf unzulässig sei, wenn es jünger als ein Jahr ist? Schickt ihn. Im „Bihishti Zewar“ („Himmlischer Schmuck“) von Akhtari (S. 42, Bd. 3) wird die Qurbani mit einem solchen Fettschwanzschaf und Schaf als zulässig bezeichnet, doch in der Anmerkung hat Hazrat Maulana Ashraf Ali ﵀ geschrieben: „Manche Gelehrte…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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