Die Vormundschaft beim Nikah steht dem Onkel väterlicherseits zu, das Recht auf Erziehung der Mutter
Frage
Frage: Steht nach dem Tod des Vaters das Recht der Vormundschaft (Wilaya) über die verwaisten Jungen und Mädchen nach der Scharia der Mutter zu oder dem älteren und dem jüngeren Bruder des Vaters? Und außerdem: Welche Art von Vormundschaftsrecht steht der Mutter zu und welche Art dem älteren und dem jüngeren Bruder des Vaters?
Antwort
Das Recht auf Erziehung und Obhut (Hadana) der minderjährigen kleinen Kinder steht der Mutter zu, und die Vormundschaft (Wilaya) für ihren Nikah steht dem älteren und dem jüngeren Bruder des Vaters zu.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.