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Das Recht auf Erziehung (Tarbiya)

Frage

Frage: Von einer Witwe gibt es vier Kinder, und alle sind minderjährig. Die Witwe will diese Kinder gewaltsam bei sich behalten und will auch deren Erbanteil in ihren Besitz nehmen. Wie verhält es sich, wenn die Onkel väterlicherseits dieser Kinder gegen den Willen der Witwe die Kinder in ihre Obhut nehmen oder deren Sachen und deren Erbe schützen?

Antwort

Bis zum Alter von sieben Jahren soll das Kind bei der Mutter bleiben; danach sollen, zum Zweck seiner Ausbildung und Ähnlichem, die Onkel väterlicherseits seine Erziehung übernehmen, aber auch dann soll es keinerlei Einschränkung für Besuche bei der Mutter geben.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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