Wann die Abstammung eines Kindes festgestellt wird
Frage
Frage: Eine Frau schloss mit einem Mann den Nikah, blieb aber im Haus ihrer Eltern wohnen. In dieser Zeit entstand bei ihr eine unerlaubte (Haram) Schwangerschaft. Zu Beginn dieser Schwangerschaft, das heißt im zweiten oder dritten Monat, wurde sie in das Haus des Mannes geschickt, und dort erfuhr ihr Mann, dass diese Frau unerlaubt schwanger ist. Deshalb schickte er sie in das Elternhaus zurück und schrieb zugleich eine Scheidungsurkunde und schickte sie ihr per Einschreiben in das Elternhaus.
Antwort
Wird das Kind vor Ablauf von vollen sechs Monaten nach dem Nikah geboren, so ist seine Abstammung (Nasab) nicht festgestellt; wird das Kind nach Ablauf von vollen sechs Monaten geboren, so wird seine Abstammung festgestellt, das heißt, es wird als Kind eben des Mannes dieser Frau gelten – ob der Mann es anerkennt oder nicht anerkennt, sondern schweigt: [ar]وإذا تزوج الرجل…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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