Das Hinausgehen während der Idda, um zu wählen
Frage
Frage: Bei uns hat sich ein Todesfall ereignet, wodurch eine Frau Witwe geworden ist. Bei uns findet gerade die Wahl zum Gemeinderat statt, und die Idda der Witwe ist noch nicht zu Ende; das Wahllokal befindet sich am Dorfrand. Kann diese Witwe dorthin gehen, um ihre Stimme abzugeben, oder nicht?
Antwort
Das Wählen bei einer Wahl ist keine solche Notwendigkeit, derentwegen einer Frau während der Idda das Hinausgehen erlaubt würde.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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