Die Idda bei ungültiger Zurückgezogenheit (Chalwa fasida)
Frage
Frage: Ein Mann heiratete eine volljährige Thayyiba (das heißt, diese Frau war schon einmal verheiratet gewesen) und sprach nach einem Monat oder eineinhalb Monaten die Scheidung (Talaq) über sie aus. Nun sagt der Mann, er habe den Beischlaf (Watʾ) vollzogen, die Frau aber sagt: „Mit mir fand kein Beischlaf statt: Ich lag auf einem Bett, er auf einem anderen, und bei mir auf meinem Bett lag die Tochter seiner ersten Frau, ein Mädchen von etwa 10/11 Jahren; aus diesem Grund konnte er den Beischlaf nicht vollziehen,…
Antwort
Wenn zwischen den Eheleuten Uneinigkeit darüber besteht, ob die Möglichkeit zum Beischlaf gewährt wurde (Tamkin), dann wird nach der Scharia das Wort desjenigen angenommen, der es verneint. Folglich wird im gefragten Fall das Wort der Frau angenommen: [ar]لَوِ اخْتَلَفَ الزَّوْجَانِ فِي التَّمْكِينِ مِنَ الْوَطْءِ فَالْقَوْلُ لِمُنْكِرِهِ[/ar] „Wenn die Eheleute darüber uneins…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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