الإفتاء

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Gerichtsurteil zugunsten der Ehefrau eines Impotenten (Innin)

Frage

Vor etwa drei Jahren kam der Fall (meiner) Tochter zum verehrten Herrn Unterrichter in Sadr Shahpur mit der Klage: „Mein Ehemann ist von Geburt an impotent und nicht fähig, die ehelichen Pflichten zu erfüllen.“ Daraufhin ordnete das genannte Gericht eine ärztliche Untersuchung des Beklagten an; auch die Aussage des Arztes wurde aufgenommen, und es gab noch einige weitere Zeugenaussagen. Die Aussage des Arztes lautet: Beim Beklagten tritt keine Erektion auf.

Antwort

Wenn die Frau beim Abschluss des Nikah nicht wusste, dass der Mann impotent ist, und, nachdem sie es erfahren hatte, nie ihr Einverständnis erklärte, mit ihm zu leben, und dieser Mann in all dieser Zeit kein einziges Mal den Beischlaf (Dschimaʿ)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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