Der Mann ist ein Frevler und Sittenloser: Was soll die Frau tun?
Frage
Ein Mädchen wurde im Alter von zehn Jahren verheiratet (diese Ehe schloss ihr Vater), und seitdem sind sieben Jahre vergangen. Das Mädchen ist bis jetzt nicht in das Haus des Mannes geleitet worden. Der Mann ist ein Dieb, ein Schurke und ein Trinker. Das Mädchen sagt: „Ich werde auf keinen Fall zu diesem Dieb gehen; wenn man mich zwangsweise schickt, droht mir ernste Gefahr für Leben und Ehre; man soll mich an anderer Stelle verheiraten.“ Kann in diesem Fall eine Ehe an anderer Stelle geschlossen werden oder nicht?
Antwort
Darüber hätte man vor der Eheschließung nachdenken müssen: ob der, mit dem man verheiratet, ein Dieb, ein Schurke oder was auch immer ist. Dennoch: Da die Ehe der Minderjährigen ihr Vater geschlossen hat, ist sie gültig und verbindlich (lazim) geworden, und das Mädchen hat kein Wahlrecht bei Erreichen der Volljährigkeit (Chiyar al-Bulugh).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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