الإفتاء

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Die Scheidung erst nach allen Maßnahmen der Ermahnung

Frage

Frage: (1) Die Anweisungen, die der Prophet ﷺ in der Frage der Scheidung gegeben hat: Bevor man der Ehefrau die Scheidung gibt, soll man sie ermahnen; hört sie nicht, soll man sie zurechtweisen; wird sie auch dadurch nicht zur Besinnung gebracht, soll man das Bett von ihr trennen; reicht auch das nicht, ist je nach Notwendigkeit auch das Schlagen erlaubt; hört sie dann immer noch nicht, soll man ihr eine Scheidung geben und sie lassen: Vielleicht genügt das zur Besserung.

Antwort

(1) Es gibt zwei Dinge: das eine ist das Verbot von etwas, das andere ist, trotz dieses Verbotes, seine Anordnung und sein Rechtsurteil (Hukm). Unter Beachtung dessen ist Folgendes zu bedenken: Die Scheidung wird als „das Verhassteste unter dem Erlaubten“ (Abghad al-Mubahat) bezeichnet, und das ist eine sehr schlimme Sache; die als Neuerung geltende (bidʿi)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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