Falsches Eingeständnis des Talaq
Frage
Zwischen Mann und Frau herrschte ständig Zwietracht, sodass die Frau sich ins Haus ihrer Eltern setzte und gegen den Mann vor Gericht eine Klage auf Verpflegung und Unterhalt erhob. Der Mann sagte: „Wenn die Frau in meinem Haus bleibt, bin ich bereit, Verpflegung und Unterhalt zu geben.“ Kurz gesagt, im gegenseitigen Einverständnis wurde die Klage zurückgenommen, und die Frau kam ins Haus des Mannes. Dann, nach einiger Zeit, brachten Leute die Frau gegen den Mann auf und drängten ihn mit Gewalt zum Talaq.
Antwort
Wenn der Ehemann das Eingeständnis des Talaq nur gemacht hat, um sich herauszureden, in Wirklichkeit aber vor Gericht den Talaq nicht gegeben hat, dann tritt vor Allah (Diyanatan) der Talaq nicht ein. Wenn die Sache jedoch vor Gericht kommt, wird nach der Regel der Scharia in Bezug auf seine Frau ein widerruflicher (Radschi) Talaq angenommen werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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