Der Blick auf den nackten Körper des Ehemannes oder der Ehefrau führt nicht zur Unreinheit
Frage
[Ein Mann] verrichtet vor der Ehefrau nackt die Ganzkörperwaschung (Ghusl), und zwar so, dass die Ehefrau [ihm] Kleidung zum Anziehen reicht und dabei auch die Schamstelle des Mannes sieht, wobei überhaupt keine Begierde oder Ähnliches vorhanden ist – es ist lediglich so, dass, als sie die Kleidung reichte, der Blick der Ehefrau dorthin fiel; oder die Ehefrau verrichtet die Ganzkörperwaschung ebenso und der Blick fiel ebenso [auf sie].
Antwort
Wenn nach dem Wudu oder der Ganzkörperwaschung die Ehefrau die Schamstelle des Ehemannes gesehen hat oder der Ehemann die Schamstelle der Ehefrau gesehen hat, so entsteht dadurch in diesem Wudu oder dieser Ganzkörperwaschung kein Mangel; das Gebet damit ist gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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