Schimpfen macht den Wudu nicht ungültig
Frage
Wenn ein Mensch nach dem Verrichten des Wudu [jemanden] mit Schimpfwörtern o. Ä. beschimpft, ist es dann für ihn notwendig, danach den Wudu zu verrichten, oder nicht? Das heißt: Wird sein früherer Wudu ungültig oder nicht?
Antwort
Für das Schimpfen wird es Sünde geben, aber es macht den Wudu nicht ungültig; den Wudu [erneut] zu verrichten ist jedoch Mustahabb.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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