الإفتاء

Enter a topic or fatwa name

Das Rezitieren eines Bittgebets (Du‘a) während des Ghusl

Frage

Was soll man rezitieren, wenn man nach dem Beischlaf den Ghusl vollzieht, um die Unreinheit zu beseitigen? Ist es erlaubt, das Glaubensbekenntnis (Kalima) zu rezitieren oder nicht?

Antwort

Man soll nichts rezitieren – weder das Glaubensbekenntnis noch sonst etwas; der Ghusl ist schweigend zu vollziehen. [ar]ويستحب أن لا يتكلم بكلام معه ولو دعاء؛ لأنه في مصب الأقذار[/ar] „Es ist erwünscht (Mustahabb), dabei keine Worte zu sprechen, auch kein Bittgebet (Du‘a), weil er [an einem Ort] des Abflusses von Unrat [stattfindet]“ („Maraqi al-Falah“).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.

Themen

Mehr in diesem Kapitel

Sprachen: English · Русский · العربية · Bosanski · Türkçe · Deutsch · বাংলা · اردو