Gruß und Gespräch während des Trocknens nach der Istindscha
Frage
Über das Trocknen [der Stelle] der Istindscha (Reinigung nach der Notdurft) hatte dieser Geringe folgende Gedanken: Obwohl dabei keine Entblößung wie bei der Istindscha selbst und bei der Ganzkörperwaschung (Ghusl) vorliegt, so gibt es doch auch keine vollständige Bedeckung der Awra (Schambereich), weswegen man sich schämt.
Antwort
Hier sind zwei Zustände zu berücksichtigen: der erste ist die Nacktheit, der zweite der Austritt von Urin. Beim Trocknen der Istindscha liegt der erste Zustand in der Regel nicht vor; was wegen der Nacktheit verboten ist, ist in diesem Zustand nicht verboten. Genau so sind die angeführten Worte der „Fatawa Raschidiyya“ zu verstehen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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