Das Urteil über die Verrichtung der Istindscha
Frage
Wenn man befürchtet, das Gemeinschaftsgebet nicht mehr zu erreichen, und weder die kleine noch die große Istindscha (Reinigung nach der Notdurft) verrichtet hat – soll man sich dem Gebet ohne Istindscha anschließen oder nicht?
Antwort
Wenn er die Istindscha bereits mit einem Erdklumpen verrichtet hat und an seinem Körper keine Unreinheit in der Größe eines Dirham (Münz- und Gewichtsmaß) oder mehr vorhanden ist, so soll er sich in diesem Zustand dem Gemeinschaftsgebet anschließen; andernfalls soll er die Istindscha verrichten und [danach] das Gebet verrichten („Tahtawi“, S. 90).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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