الإفتاء

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Das Rezitieren der Kalima Tayyiba in einer bestimmten Anzahl

Frage

(1) Ein Mann bezeichnet sich als Hanafit, und nach der hanafitischen Rechtsschule erscheinen alle seine Überzeugungen richtig. Dieser Mann sagt jedoch, dass es nicht erlaubt sei, die Kalima des Tauhid (Einheitsbekenntnis) „La ilaha illa-llah, Muhammadun rasulu-llah“ als Gottesdienst tausend- oder fünfhundertmal auf der Gebetskette (Tasbih) zu sprechen, und er nennt den, der sie spricht, einen Anhänger von Neuerungen.

Antwort

(1) Im [Satz] „La ilaha illa-llah“ liegt das Bekenntnis zur Einheit Allahs, des Erhabenen – dafür gibt es eine eigenständige Belohnung; und in „Muhammadun rasulu-llah“ liegt das Bekenntnis zur Gesandtschaft – dafür gibt es ebenfalls eine eigenständige Belohnung.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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