Mit dem Gewehr erlegte Beute
Frage
Frage: Nach wie langer Zeit gilt ein mit dem Gewehr erlegtes Tier als tot (Verendetes), wenn der Jäger „Bismillah“ gesprochen und geschossen hat?
Antwort
Wenn der Jäger „Bismillah“ gesprochen und geschossen hat und das Tier (Landtier oder Vogel) daran gestorben ist, dann wird es zu Verendetem (Maita). Wird es geschlachtet, bevor es stirbt, so wird es Halal. Wenn beim Schlachten eines gefühllosen, regungslosen Tieres Blut austritt, wie es beim Schlachten eines lebenden austritt, dann wird es Halal sein.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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