Verlassen der Moschee durch den Mutakif für den Sunna-Ghusl und den Ghusl zur Abkühlung
Frage
Ist es dem Mutakif (der Person im Itikaf) erlaubt, die Moschee zu verlassen, um den Sunna-Ghusl oder den Ghusl zur Abkühlung (Tabrid) vorzunehmen, oder nicht? Wir bitten um eine Antwort mit Verweisen auf Bücher.
Antwort
Dieser Einzelfall (Dschuzʿiyya) wurde nicht ausdrücklich gefunden. In „Aschiʿat al-Lamaʿat“ wird unter Berufung auf „Awrad-e Ihsani“ („Ihsanis Gebetsformeln“) das Hinausgehen zum Ghusl ohne Einschränkung angeführt – ob der Ghusl nun Wadschib oder Sunna ist; „Awrad-e Ihsani“ selbst ist jedoch eine Sammlung erfundener (Mauduʿ) Überlieferungen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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