Die Zeit des Festgebets
Frage
(1) Wenn es am Tag des Eid al-Fitr oder des Eid al-Adha schon am Morgen zu regnen beginnt und sehr heftiger Regen bis zwei Uhr nachmittags anhält, ein Zelt o. Ä. nicht sofort aufgestellt werden konnte und die Moschee keine überdachte Vorhalle hat, in der man sich vor dem Regen schützen könnte – darf dann das Gebet des Eid al-Fitr bzw. des Eid al-Adha nach zwei Uhr nachmittags verrichtet werden? (2) Wenn es nicht erlaubt ist, was soll man dann tun, wie soll das Gebet verrichtet werden?
Antwort
(1) Nach dem Zawal (dem Überschreiten des Sonnenhöchststandes) sind die beiden Festgebete ungültig. In einer Notlage ist das Gebet des Eid al-Fitr am zweiten Tag zu verrichten, und das Gebet des Eid al-Adha – falls es auch am zweiten Tag nicht möglich ist – am dritten Tag.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.