Soll man das Gebet verkürzen, nachdem man die islamrechtliche Entfernung zurückgelegt hat, oder ist die Verkürzung auch davor richtig?
Frage
Zaid ist von Naugawan nach Sambhal aufgebrochen, das mehr als 48 Meilen entfernt ist. Wenn Zaid direkt nach Sambhal fährt, wird er in diesem Fall das Gebet verkürzen (Qasr). Wenn er aber so reist, dass das Reiseziel zwar Sambhal bleibt, er aber an den Orten dazwischen jeweils nach zehn Meilen über Nacht haltmacht – wird er auch in diesem Fall verkürzen?
Antwort
Die Entfernung einer islamrechtlichen Reise beträgt mindestens 48 Meilen. Wird die Reise mit der Absicht begonnen, diese Entfernung zurückzulegen, ist die Verkürzung (Qasr) verpflichtend, selbst wenn man unterwegs an drei, vier Orten haltmachen muss – jedoch unter der Bedingung, dass die Dauer des Aufenthalts weniger als fünfzehn Tage beträgt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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