الإفتاء

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Urteil über das Aufstehen nach dem At-Tahiyyat im letzten Sitzen

Frage

Jemand hat im letzten Sitzen das At-Tahiyyat gelesen, ist dann aus Vergesslichkeit aufgestanden und hat nichts gelesen; dann wird man, ohne das At-Tahiyyat [erneut] zu lesen, den Salam nach rechts sprechen und die Sadschdat as-Sahw (Niederwerfung wegen eines Versehens) vollziehen. Zu klären ist: Welche Menge [muss er] lesen?

Antwort

Im Umfang von drei Versen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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