Die Beleuchtung beim Khatm im Tarawih-Gebet und das Geschenk an den Imam
Frage
Beim Khatm im Tarawih-Gebet wird in der Moschee eine Beleuchtung veranstaltet, dem ständigen Imam wird ein Satz Kleidung und Bargeld geschenkt, dem Hafiz, der im Tarawih-Gebet den edlen Koran vorträgt, ebenfalls ein Satz Kleidung und Bargeld, und außerdem werden Süßigkeiten verteilt. Was ist der Beleg für die Erlaubtheit all dieser Dinge?
Antwort
Zur Zeit der Vollendung des edlen Korans im Tarawih-Gebet hat sich in vielen Moscheen viel Falsches verbreitet, wofür es keinerlei Grundlage gibt, sondern im Gegenteil ein Verbot; darauf muss man verzichten und daran nicht teilnehmen. Zum Beispiel veranstaltet man mehr Beleuchtung als nötig – das ist unangebrachte Verschwendung (Israf)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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