Das Verrichten zusätzlicher Nafl-Gebete nach dem Witr
Frage
Vor einigen Tagen legte ein Gelehrter eine Rechtsfrage dar: Nach dem Witr-Gebet gebe es außer zwei Rakʿa Nafl keine weiteren Nafl-Gebete, daher solle jeder, der Nafl-Gebet verrichten möchte, so viel er will, es vor dem Witr-Gebet verrichten. Ist das richtig?
Antwort
Nach dem Witr mehr als zwei [Rakʿa] Nafl zu verrichten ist zulässig. Von dem Gelehrten, der das gesagt hat, sollte man den Beleg (Dalil) verlangen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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