Das Gebet bei Licht oder im Dunkeln verrichten
Frage
In einer Moschee gibt es eine ausreichende elektrische Beleuchtung, und nachts brennt das Licht ständig; doch zur Zeit des Pflichtgebets (Fard) löscht der Imam das Licht und leitet das Gemeinschaftsgebet und sogar das Tarawih-Gebet. Als man ihn fragte, sagte er, der Gesandte Allahs ﷺ habe das Gebet meistens im Dunkeln verrichtet. Hier erhebt sich der Einwand: Der Gesandte Allahs ﷺ verrichtete das Gebet im Dunkeln doch wegen des Mangels an Öl.
Antwort
Das ist keine Frage der Scharia. Es gibt keine nachdrückliche Anweisung, das Gebet im Dunkeln zu verrichten, nachdem man das Licht gelöscht hat. Bei Bedarf und im Maß des Bedarfs Licht anzuzünden, ist notwendig, und darin zu beten ist ohne jede Karaha (Missbilligung) zulässig und belegt. Ohne Bedarf und über den Bedarf hinaus Licht anzuzünden fällt unter Verschwendung (Israf)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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