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Muhazat mit Mahrams im Haus

Frage

Wenn ein Mann bei sich zu Hause die Gemeinschaft leitet und hinter ihm Mutter, Schwester und Tochter folgen, und wenn sie die Sadschda machen, der Kopf einer von ihnen die Füße des Mannes berührt – wird dann das Gebet eines von beiden ungültig? (2) Wenn auf dieselbe Weise an der Hausgemeinschaft auch die Ehefrau teilnimmt und bei der Sadschda der Kopf der Frau die Füße des Mannes berührt (für die Dauer eines Rukn) – wird dann das Gebet von irgendjemandem ungültig?

Antwort

Auf diese Weise wird das Gebet von niemandem ungültig: Das ist kein Fall der Muhazat, die [das Gebet] ungültig macht: [ar]لَوِ اقْتَدَتْ بِهِ مُتَأَخِّرَةً عَنْهُ بِقَدَمِهَا صَحَّتْ صَلَاتُهُمَا، وَإِنْ لَزِمَ مِنْهُ مُحَاذَاةُ بَعْضِ أَعْضَائِهَا لِقَدَمِهِ أَوْ غَيْرِهِ فِي حَالَةِ الرُّكُوعِ أَوِ السُّجُودِ؛ لِأَنَّ الْمَانِعَ لَيْسَ مُحَاذَاةَ أَيِّ عُضْوٍ مِنْهَا لِأَيِّ…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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