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Die Verpflichtung zur Rezitation (Qiraʾa)

Frage

Die Koranrezitation in den ersten beiden Rakʿa eines Fard-Gebets mit vier Rakʿa gilt als verpflichtend (Wadschib). Im Buch „Ma la Budda minhu“ (Das Unentbehrliche) ist dies unter den Wadschibat des Gebets aufgeführt. Gehört dies tatsächlich zu den Wadschibat des Gebets?

Antwort

In den ersten beiden Rakʿa eines Fard-Gebets mit vier Rakʿa ist das Hinzufügen einer weiteren Sure nach al-Fatiha verpflichtend (Wadschib).

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