Tabligh durch jemand anderen als den Imam
Frage
Der Imam der hiesigen Freitagsmoschee (Dschamiʿ) ist ein Halbgelehrter. Wenn jemand außer ihm Tabligh (Verkündigung der Religion) betreibt, ist das dem Imam unangenehm, obwohl er selbst die Art und Weise, Tabligh zu betreiben, nicht beherrscht. Ist die Handlungsweise, die der Imam gewählt hat, nach Koran und Hadith erlaubt?
Antwort
Wer die Fähigkeit zum Tabligh besitzt, den soll der Imam selbst auffordern, Tabligh zu betreiben; bei Bedarf soll er es ihm keinesfalls verbieten. Sein Verbot ist falsch.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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