Das Imamat dessen, dessen Vater einem unerlaubten Gewerbe nachgeht
Frage
Ein junger Mann ist Alim, Absolvent einer Darul Uloom, und sein Vater treibt das Gewerbe „Nikah über Nikah“ (Eheschließung über eine bestehende Ehe hinaus). Ist das Imamat des jungen Mannes gültig oder nicht?
Antwort
Durch dieses unerlaubte Gewerbe des Vaters entsteht im Imamat des jungen Mannes überhaupt kein Mangel.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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