الإفتاء

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Ist der Imam verpflichtet, die Vereinbarung über seine Aufgaben einzuhalten?

Frage

Für die religiösen Bedürfnisse der Stadt und für das Imamat in der Freitagsmoschee wurde ein verehrter Gelehrter (Maulana) bestellt, dessen Gehalt zu mehr als der Hälfte aus den Einnahmen von Waqf-Stiftungen (Auqaf) gezahlt wird; außerdem [erhält er] fünfzig Rupien im Monat aus den Einnahmen der Stiftung der Freitagsmoschee, und dem genannten verehrten Gelehrten wurde zum Wohnen ein Haus von entsprechendem Mietwert überlassen, das eine Stiftung zugunsten der Freitagsmoschee ist.

Antwort

Woran man sich mit dem verehrten Gelehrten bezüglich des Imamats und der Übersetzung [des Korans] vertraglich geeinigt hat, das ist unbedingt einzuhalten. Wenn einmal zufällig ein dringender Bedarf auftritt und er deswegen nicht kommen oder die Übersetzung nicht durchführen kann, so lässt sich darüber nachsichtig hinwegsehen, und man soll ihn dafür nicht streng zur…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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