Das Imamat dessen, der Tabak-Zahnpulver benutzt
Frage
In unserer Moschee gibt es einen verehrten Imam, der den Tauhid (die Einheit Allahs) anerkennt und gegen Schirk (Beigesellung) und Bidʿa (Neuerungen in der Religion) auftritt. In der Moschee geschah vieles an Bidʿa-Praktiken – das hat aufgehört, und es kam zu keinerlei Streit oder Ähnlichem. Doch jetzt versuchen einige Leute – solche, die den Muharram [begehen], das „Dschang-nama“ („Buch der Schlachten“) [lesen] und das „Giyarhwin“ (die monatliche Spende am 11. Tag zum Gedenken an Abd al-Qadir Dschilani)
Antwort
Wenn ein Mann Tabak-Zahnpulver benutzt, indem er es auf die Zähne aufträgt, und sich dann den Mund mit dem Miswak und Ähnlichem gut reinigt, dann entsteht seinem Imamat durch dieses Pulver kein Schaden: [Das Imamat] ist ohne Karaha (Missbilligung) gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.