Wem steht das Recht zu, die Zeit [der Gebete] zu ändern?
Frage
(1) Ist der Mutawalli (Verwalter) der Moschee befugt, die Zeiten der Gebete und des Gemeinschaftsgebets festzulegen oder nicht? Nach alter Gepflogenheit hat stets der Imam selbst die Zeit festgelegt. (2) Wenn das Recht, die Zeit zu ändern, gerade dem Mutawalli der Moschee zusteht, wen soll er dann um Rat fragen: die Bewohner des Viertels, die Betenden, die Verwalter der Moschee, in der das Freitagsgebet stattfindet, die Betenden des Freitagsgebets oder den Imam und Prediger (Chatib)?
Antwort
(1) Das Recht steht gerade dem Imam zu, aber auch er soll die [Interessen der] Betenden berücksichtigen. (2) Nach der Antwort (1) besteht keine Notwendigkeit für eine Antwort auf diese [Frage]. Streit und Zwietracht um eigener persönlicher Vorteile willen oder bloß aus Widerspruchsgeist sind eine äußerst unheilvolle Sache, die man vollständig meiden muss.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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