Das Gemeinschaftsgebet in der Moschee hat schon stattgefunden: Erhält den Lohn der Gemeinschaft, wer es zu Hause in Gemeinschaft verrichtet?
Frage
Zaid schlief oder war mit irgendeiner Arbeit beschäftigt, und in der Moschee fand [inzwischen] das Gemeinschaftsgebet statt. Wenn er nun in einem Zimmer das Gebet in Gemeinschaft verrichtet, wie viel Lohn erhält er? Und wird dieses Gemeinschaftsgebet als zweites Gemeinschaftsgebet (Dschamaʿa Thaniya) bezeichnet, wo doch das erste Gemeinschaftsgebet der Moschee bereits versäumt ist? Bakr behauptet, dies sei das erste Gemeinschaftsgebet.
Antwort
Wenn er zu Hause in Gemeinschaft betet, erlangt er den Vorzug der Gemeinschaft, doch der Vorzug der Moschee ist größer als dieser, und ihn erlangt er nicht. [ar]وَلَوْ صَلَّى فِي بَيْتِهِ بِزَوْجَتِهِ أَوْ جَارِيَتِهِ أَوْ وَلَدِهِ فَقَدْ أَتَى بِفَضِيلَةِ الْجَمَاعَةِ، وَلَكِنْ فَضِيلَةُ الْمَسْجِدِ أَتَمُّ[/ar] „Wenn er bei sich zu Hause mit seiner Frau, seiner Sklavin oder…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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