Die Regelung für Kleidung, die nach einem Samenerguss im Schlaf oder nach dem Beischlaf angezogen wird, wenn die Nadschasa abgewaschen wurde
Frage
Frage: Wenn man nach einem Samenerguss im Schlaf (Ihtilam) oder nach dem Beischlaf die Nadschasa (Unreinheit) abgewaschen, eine Unterhose angezogen und darüber Kleidung angelegt hat und dann nach der Ganzkörperwaschung (Ghusl) dieselbe Kleidung wieder anzieht – ist das Gebet in einem solchen Zustand gültig oder nicht?
Antwort
Ist auf diese Kleidung keine Nadschasa gelangt, so ist das Gebet in dieser Kleidung gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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