Die Regelung zu Adhan und Iqama beim Nachholgebet (Qada) zu Hause und in der Moschee
Frage
Frage: Nachholgebete (Qada) verrichte ich manchmal zu Hause, manchmal in der Moschee; in der Moschee verrichte ich das Nachholgebet meistens nach dem Gemeinschaftsgebet. Nun lautet die Frage: Muss ich zu Hause für das Nachholgebet sowohl Adhan als auch Iqama sprechen, oder nicht? Und muss ich in der Moschee ebenfalls Adhan und Iqama sprechen, oder nicht? Und wenn Adhan und Iqama notwendig sind, ist es erlaubt, sie leise zu sprechen, oder nicht?
Antwort
Das Nachholgebet soll so verrichtet werden, dass niemand erfährt, dass man ein Nachholgebet verrichtet. Verrichtet es daher in der Moschee nicht nach dem Fadschr-Gebet und nicht nach dem Asr-Gebet. Wenn ihr in der Moschee ein Nachholgebet verrichtet, so sind dort Adhan und Iqama ohnehin schon gesprochen worden; und wenn ihr es zu Hause verrichtet, gilt dort der Adhan der…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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