Benachrichtigung über das Gebet durch den Klang eines Gongs
Frage
Frage: Wie ist dort, wo die Bewohner des Viertels den Klang des Adhans nicht hören, ein Taswib (zusätzlicher Aufruf zum Gebet) mit einem Gong zu beurteilen – so, wie bei Ihnen der Pförtner [den Gong] für den Unterricht schlägt? Ist es also erlaubt oder nicht? Wenn nicht, was bedeuten dann die Worte des Gelehrten Schami ﵀ „und wenn er davon abweicht“ (وإن خالف ذلك)? Und wenn es erlaubt ist, so ist es doch eine Nachahmung der Ungläubigen (Kuffar). Schreiben Sie bitte ausführlich, mit Verweisen auf die Bücher.
Antwort
Wenn es keine andere, unbedenkliche Form des Taswib gibt, dann ist es auch auf diese Weise zulässig, doch soll die Art der Schläge unterscheidbar gemacht werden, damit keine Nachahmung vorliegt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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