الإفتاء

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Der Takbir (die Iqama), gesprochen von einem, der nicht der Muezzin ist

Frage

Steht das Recht auf den Takbir (die Iqama) dem Muezzin zu, oder ist es allgemein? Wenn das Recht auf den Takbir nur dem Muezzin zusteht, ist es dann erlaubt, dass mit seiner Erlaubnis jeder beliebige Mensch den Takbir spricht, oder nicht erlaubt? Und wenn keine Erlaubnis da ist, ist das Sprechen [des Takbir] ohne Erlaubnis dann eine Aneignung (Ghasb) des Rechts auf den Takbir oder nicht? Und wie lautet das Urteil über den, der es sich angeeignet hat?

Antwort

Wenn die Zeit des Gemeinschaftsgebets gekommen ist und der Muezzin nicht da ist, so mag den Takbir (die Iqama) sprechen, wer will. Ist der Muezzin aber anwesend, so soll ein anderer Mensch den Takbir nicht ohne dessen Zustimmung oder Erlaubnis sprechen, denn der Takbir ist gerade das Recht des Muezzins, gemäß dem Hadith: [ar]مَنْ أَذَّنَ فَهُوَ يُقِيمُ[/ar] „Wer den Adhan…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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