Die Ernennung eines berufsmäßigen umherziehenden Bettlers zum Muezzin
Frage
Wie ist der Adhan eines berufsmäßigen umherziehenden Bettlers zu beurteilen, wenn er mit einer Handtrommel und einer Sarangi (einem indischen Streichinstrument) bettelt und außerdem ohne jede Scheu Speise und Trank zu sich nimmt, die im Namen eines anderen als Allah [geweiht] sind, und trotz Verboten – sowohl milden als auch strengen – von diesem Treiben nicht ablässt?
Antwort
Einen solchen Mann soll man nicht zum Muezzin machen; sein Adhan ist Makruh. Hierzu zählen auch diejenigen, die ständig vom Betteln mit einer Handtrommel, einer Sarangi und dergleichen leben, und diejenigen, die Nazr (Gelübdegaben) und dergleichen essen, [die] im Namen eines anderen als Allah [dargebracht wurden] – das heißt, auch deren Adhan ist Makruh.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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