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Das Verlassen der Moschee nach dem Adhan

Frage

Wenn der Adhan erklang, während ein Mann in der Moschee war, und dieser Mann nach dem Adhan in eine andere Moschee gehen und dort beten möchte – wie lautet das Urteil der Scharia? Ist es erlaubt, nach dem Adhan ohne Notwendigkeit in eine andere Moschee zu gehen und dort zu beten, oder nicht?

Antwort

Wenn von diesem Mann die Gemeinschaft einer anderen Moschee abhängt – sodass dort keine Gemeinschaft zustande käme, wenn er nicht hingeht –, dann ist es für ihn nicht Makruh, an einen anderen Ort zu gehen und dort zu beten; er soll dorthin gehen und dort beten. Hängt es aber nicht von ihm ab, so ist es in einem solchen Fall Makruh, die Moschee ohne Notwendigkeit zu verlassen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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