Erklärung unerlaubter Geschäfte für erlaubt in Burma
Frage
Frage: In Burma sagen einige Gelehrte, es sei erlaubt, mit Ungläubigen Zinsgeschäfte zu machen, Zins zu verzehren sei halal, Aasfleisch und Ähnliches zu verkaufen sei halal, und Schweinefleisch zu liefern sei halal. Welche Strafe soll solchen Gelehrten nach der Scharia zukommen, und wie soll man mit ihnen verfahren? Wie lautet das scharia-rechtliche Urteil über diejenigen, die auf ihre Worte hin das Genannte tun?
Antwort
Erkundigt Euch bei diesen Gelehrten nach dem Beleg (Dalil) für dessen Erlaubtheit und schreibt es auf, damit man darüber nachdenken kann. Denn dass diese Dinge unerlaubt und verboten (haram) sind, ist aus dem Edlen Koran, dem Hadith und dem Fiqh klar. Auf welcher Grundlage nennen sie es dann erlaubt?
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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