Einkommen aus dem Handel mit auf Zins geliehenem Geld
Frage
Frage: Ein Mann nahm gegen Verpfändung von Schmuck auf Zins eine gewisse Geldsumme und setzte sie im Handel ein. Nach deren Rückzahlung bereute dieser Mann von Herzen, dass er künftig weder Zins geben noch nehmen werde. Ist es danach einem Gottesfürchtigen erlaubt, bei ihm zu essen und zu trinken, oder nicht?
Antwort
Geld als Darlehen zu nehmen, indem man Schmuck verpfändet, und dafür Zins zu zahlen, ist eine Sünde; doch das Einkommen aus dem Handel, der mit diesem geliehenen Geld betrieben wurde, ist nicht unerlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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